Anlage 1 zu den AGB
Die Teleforte AG stellt für die Erbringung der Telekommunikationsdienste Mehrwertnummern/Diensterufnummern ihre Netzinfrastruktur bereit und misst so wie die Diensteanbieter/Kommunikationsdienstebetreiber, die nicht gleichzeitig Kommunikationsnetzbetreiber sind, dem positiven Erscheinungsbild dieser Dienste am Telekommunikationsmarkt hohe Priorität bei. Dieser Verhaltenskodex bildet einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen dem IDA und der Teleforte AG und soll zur Erreichung und Einhaltung dieses Zieles wesentlich beitragen. Der IDA verpflichtet sich aus den genannten Gründen zur Einhaltung der nachstehenden Verhaltensregeln bzw. dazu, diese Regelungen an ihre eigenen Kunden zu überbinden.
1. Die Inhalte, für die der IDA allein verantwortlich ist, dürfen nicht gegen das geltende Recht verstoßen, insbesondere dürfen die Mitteilungen keine Rechtsbrüche erleichtern oder dazu auffordern. Folgende Informationsangebote sind grundsätzlich ausgeschlossen: - Glücksspiele, die vom Strafgesetzbuch verboten sind,- Angebote, die die körperliche, seelische oder sittliche Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen beeinträchtigen könnten, Gewalt verharmlosen oder verherrlichen oder zu Gewalt auffordern.
2. Die Inhalte der Angebote dürfen insbesondere nicht geeignet sein um - Rassenprobleme auszulösen oder zu fördern, - politisch extremistisches Gedankengut zu verbreiten,- jemand zum Gebrauch schädlicher Stoffe zu animieren oder zu ermutigen,- jemand hinsichtlich der Identität des IDA bzw. des Inhalts oder der Kosten des angebotenen Dienstes irrezuführen,- die Integrität von Personen zu beeinträchtigen oder Angst zu verbreiten,- bei der Darstellung von religiösen oder politischen Standpunkten die Gefühle derer zu verletzen, welche eine abweichende Haltung einnehmen oder-öffentliches Ärgernis oder massive Kritik in der Öffentlichkeit herbeiführen.
3. Der IDA muss bei der Erbringung seiner Dienste sämtliche einschlägige Bestimmungen der KEM-V (Kommunikationsparameter-, Entgelte- und Mehrwertdiensteverordnung) einhalten. Insbesondere nimmt der IDA zur Kenntnis, dass: -gemäß § 75 Abs. 1 KEM-V in den Bereichen 0900 und 0901 die Erbringung von Erotik-Diensten verboten ist.-gemäß § 75 Abs. 2 KEM-V in den Bereichen 0900, 0901, 0930 und 0931 die Realisierung von Dial-Up Zugängen mittels eines Dialer-Programm verboten ist.-gemäß § 75 Abs. 3 KEM-V im Bereich 0939 die Erbringung anderer Dienste als Dial- Up-Zugänge mittels eines Dialer Programm verboten ist.-gemäß § 106 KEM-V Mehrwertdienste in den Bereichen 0820 und 0939 unter Verwendung eines Dialer-Programm gewisse Kriterien zu erfüllen sind:- Vor dem Aufbau einer Verbindung der Preis, der Firmenname des IDA samt Anschrift und die angerufene Rufnummer angezeigt werden muss;
· Es weiters eine Information geben muss, wonach es sich um eine Telefonverbindung zu einer
Mehrwertdienstenummer, die per Telefonrechnung zu bezahlen ist, handelt; und diese
Informationen n deutscher Sprache, klar- lesbar und sichtbar sein müssen.
· Die Verbindung nach Bestätigung der oben genannten Informationen aufgebaut werden
muss und die Möglichkeit bestehen soll, den Verbindungsaufbau endgültig, einfach und kostenfrei
abzulehnen.
· die Verbindung jederzeit auf einfache Weise und ohne Verzögerung abgebrochen werden kann.
· Der aktuelle Gesamtpreis und die Verdingungsdauer permanent angezeigt werden muss. Es dürfen
nur kostenpflichtige Inhalte abgerufen werden können.
· Die Speicherung von Dialerprogrammen nur nach einer zustimmenden Aktion erfolgen kann, und die
Entfernung einfach und kostenfrei sein muss. 4. Der IDA muss alle zumutbaren Anstrengungen
unternehmen, um sicherzustellen, dass die Qualität des Dienstes dem jeweiligen Stand der Technik
entspricht.
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